Ich kann mich erinnern, als ich so etwa 14 Jahre alt war, wurde ich von einem Polizisten mit einem Verwarnungsgeld von 5 Mark belegt, weil ich vergessen hatte, beim Abbiegen mit dem Fahrrad dieses mit der Hand anzuzeigen. Nun kommt mir heute morgen auf dem Weg zu Töchterleins Handballspiel ein Einarmiger auf dem Drahtesel entgegen. Haben die eine Ausnahmegenehmigung?
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