Mittwoch, Mai 30, 2007

Arbeitgeber sein ist schön

Inspiriert von Wobb's Geschichte, berichte ich hier mal von einem unserer fahrenden Angestellten.

Der junge Mann fuhr bei uns seit etwa 4 Monaten einen Jumbo LKW und eines Morgens fuhr er sich angeblich auf der Raststätte Stillhorn bei Hamburg den Spiegel auf der Beifahrerseite ab, als er dort in die entsprechende Lücke einparken wollte um aus Klo zu gehen.

Das an sich fand ich nicht so schlimm, passiert andauernd, muss man durch.

Der junge Mann fuhr daraufhin ohne den 2. Spiegel weiter - an sich schon eine Undenkbarkeit, im LKW rechts nichts sehen können ist extrem fahrlässig. Er hatte eine Ladung Kartonagen für Cuxhaven geladen. Um von Lübeck nach Cuxhaven zu kommen, fährt man kurz hinter Stillhorn von der A1 runter und legt die restlichen 100 KM auf der B73 zurück.

Der gute Mann fuhr jedoch bis zur Raststätte Grundbergsee - das ist kurz vor Bremen - etwa 50 KM hinter der Ausfahrt, die er hätte nehmen müssen, stellte dann fest, daß er ohne den 2. Spiegel nicht weiterfahren will und rief den Notdienst - das ist ihm erlaubt. Er rief allerdings keinen der von uns genehmigten Notdienste, also SVG, DKV oder MAN, sondern er rief einen Service aus Hamburg NORD an. Dieser kam dann auch, so nach 3 Stunden, und tackerte ihm einen neuen Spiegel an, nicht den der an den LKW gehört, nämlich elektrisch verstellbar und beheizt, sondern einen der eigentlich zu einem Kleinlaster der Marke VW/MAN gehört und zufällig passte.

Dann fuhr der Gute weiter nach Bremen, dort auf die A27 nach Bremerhaven und von dort dann nach Cuxhaven - Umweg: so schlappe 120 KM - bei einer eigentlichen Fahrtstrecke von 180 KM ist das ja mal nicht wenig.

Das alles konnte ich nach einem gemässigten Wutanfall wegstecken. Als dann jedoch die Rechnung kam, tickte ich komplett aus und entliess den Mann fristlos. Die Rechnung war von der Firma Mümmelmann (Name v.d.R. geändert) und belief sich auf laue 687,50 Mark. 287,50 für den Spiegel und 400,00 als Anfahrt und Montagepauschale. Der Originalspiegel hätte 115,00 gekostet. Auch das wäre nach einer Stunde unter dem Sauerstoffzelt abgehakt gewesen, würde die Freundin des Fahrers nicht zufällig Sabine Mümmelmann heissen und ursprünglich aus Hamburg Nord stammen. Einige Recherchen später wusste ich dann, daß sie die Tochter dieses LKW-Teile-Discounters ist.

Der Fahrer ging vors Arbeitsgericht, das Gericht erkannte zwar die arglistige Täuschung, entschied aber, daß ich ihn nur ordnungsgemäß kündigen könne und, da keine betrieblichen Gründe für eine Kündigung vorlägen, ich ihm dann auch noch eine Abfindung in H. 2er Monatsgehälter zu zahlen hätte.

Ich habe heute und werde auch in Zukunft keine Angestellten mehr haben.

5 Kommentare:

crooks hat gesagt…

Ich hasse es, wenn solche Leuten die Cahncen anderer versauen..

Verstehen kann ich Deine Sicht durchaus, nicht aber das Gericht.

Manchmal frage ich mich schon ob in Deutschland Opfer oder Täter recht hat

Wikingaer hat gesagt…

Beim Arbeitsrecht ist das ganz einfach:

Solange Du nicht die Portokasse oder den Porsche des Geschäftsführers geklaut hast, bist Du relativ sicher.

Thekenphilosph hat gesagt…

@ winkingaer... schau mal in die sog. unveröffentlichten Urteile rein... selbst das musst du abmahnen.

Thekenphilosph hat gesagt…

und weisst, wenn das ne ordentliche Kündigung ist, dann heisst es... Klagegrund wird nicht aufrecht gehalten.. D.h. du darfst das hier eigentlich gar nicht nicht ungestraft schreiben weil es lt Gericht offiziell nicht passiert ist... Boah.. es geht gleich mit mir durch ... grrrrrrrrr

Wikingaer hat gesagt…

@crookie: Es ist wirklich so; ich habe bereits einige langfristige Aufträge abgelehnt weil ich die alleine nicht mehr bewältigen könnte und jemanden einstellen müsste. Aber die paar Mücken mehr wiegen den Stress nicht auf.

@wobb: Ja, ist bekannt, aber ich wollts nun nicht komplizieren hier